Lebenslagen
Schule
2. Wechsel in eine andere Schulart
Wechsel vom Gymnasium in die Realschule
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung
Gymnasiast |
Zeitpunkt des Übergangs |
der Wechsel erfolgt in die |
Voraussetzungen |
der Klassen 5 bis 8 |
Ende des ersten Schulhalbjahres |
entsprechende Klasse der Realschule |
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der Klassen 5 bis 8 |
Ende des zweiten Schulhalbjahres |
nächsthöhere Klasse der Realschule |
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der Klassen 5 bis 8, der nach der Versetzungsordnung für Gymnasien oder für Realschulen nicht hätte versetzt werden können |
Ende des ersten Schulhalbjahres |
entsprechende Klasse der Realschule |
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der Klassen 5 bis 8, der nach der Versetzungsordnung für Gymnasien oder für Realschulen nicht hätte versetzt werden können |
Ende des zweiten Schulhalbjahres |
nächsthöhere Klasse der Realschule |
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der Klasse 9 |
Ende des ersten Schulhalbjahres |
entsprechende Klasse der Realschule |
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der Klasse 9 |
Ende des zweiten Schulhalbjahres |
Klasse 10 der Realschule |
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Wechselmöglichkeit mit Prüfung
Gymnasiast |
Zeitpunkt des Übergangs |
der Wechsel erfolgt in die |
Voraussetzungen |
der Klassen 5 bis 8, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt |
Ende des ersten Schulhalbjahres |
entsprechende Klasse der Realschule |
Aufnahmeprüfung der Realschule:
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Klassen 5 bis 8, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt |
Ende des zweiten Schulhalbjahres |
nächsthöhere Klasse der Realschule |
Aufnahmeprüfung der Realschule:
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der Klasse 9, der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt |
Ende des ersten Schulhalbjahres |
nächstniedrigere Klasse der Realschule |
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der Klasse 9, der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt |
Ende des zweiten Schulhalbjahres |
Wiederholung der Klasse an der Realschule |
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Schüler der Klassen 5 bis 10 des Gymnasiums, die nicht versetzt wurden und die Klasse am Gymnasium wiederholen könnten, können die entsprechende Klasse auch an der Realschule wiederholen.